Die Kanzlei unterstützt Sie bei grenzüberschreitenden Fragestellungen Ihres Unternehmens und hilft Ihnen auch bei privaten ausländischen Steuerangelegenheiten.

Zu den Fachgebieten der Kanzlei zählen dabei folgende Gebiete:

  • Behandlung von Inbound (inländische Tätigkeiten von Steuerausländern)
  • Behandlung von Outboundfällen (ausländische Aktivitäten von Steuerinländern) nach dem Außensteuerrecht
  • Beratung bei Wegzug in das Ausland und Zuzug aus dem Ausland
  • Beratung bei Anwendung des Rechts der Doppelbesteuerungsabkomemen
  • Betriebsstätten und Personengesellschaften im Kontext des internationalen Steuerrechts
  • Betriebsstättenbesteuerung
  • Mitarbeiterentsendungen
  • Qualifikationskonflikte
  • Internationale Erbschaftsteuer
  • Grenzüberschreitende Funktionsverlagerung
  • Transferpricing und Dokumentationspflichten
  • Fragen des europäischen Steuerrechts
  • Beratung von Künstlern und Sportlern