Die Kanzlei unterstützt Sie bei grenzüberschreitenden Fragestellungen Ihres Unternehmens und hilft Ihnen auch bei privaten ausländischen Steuerangelegenheiten.
Zu den Fachgebieten der Kanzlei zählen dabei folgende Gebiete:
- Behandlung von Inbound (inländische Tätigkeiten von Steuerausländern)
- Behandlung von Outboundfällen (ausländische Aktivitäten von Steuerinländern) nach dem Außensteuerrecht
- Beratung bei Wegzug in das Ausland und Zuzug aus dem Ausland
- Beratung bei Anwendung des Rechts der Doppelbesteuerungsabkomemen
- Betriebsstätten und Personengesellschaften im Kontext des internationalen Steuerrechts
- Betriebsstättenbesteuerung
- Mitarbeiterentsendungen
- Qualifikationskonflikte
- Internationale Erbschaftsteuer
- Grenzüberschreitende Funktionsverlagerung
- Transferpricing und Dokumentationspflichten
- Fragen des europäischen Steuerrechts
- Beratung von Künstlern und Sportlern